Baderegeln - Badeaufsicht
An stark frequentierten Tagen ordnen wir den Badebetrieb zusätzlich zu den Badmeistern mit Badaufsichten der SLRG Pfäffikon. Im Strandbad gilt aber grundsätzlich baden auf eigene Verantwortung.
Selbstverantwortung der BadegästeDie Überwachung der Benützer des Strandbades Baumen konzentriert sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten. Das mit der üblichen und scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt der Schwimmer oder die für ihn zuständige Obhutsperson selber.
Jeder Badegast ist gehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Anlage des Strandbades Baumen so zu nutzen, dass er sich selber, aber auch andere Benutzer nicht in Gefahr bringt. |
Aufsicht über KinderSchwimmhilfen, insbesondere Schwimmflügel, sind nur in den abgegrenzten Nichtschwimmerbereichen im See, im Nichtschwimmerbecken sowie im Planschbecken erlaubt.
"Sicherheitshilfen" für Streckenschwimmer im See sind erlaubt. Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener. Die Erziehungsberechtigten haben daher Sorge zu tragen, dass solche Kinder das Strandbad Baumen nur in Begleitung und unter ständiger Beobachtung respektive Aufsicht Erwachsener besuchen. Den Begleitpersonen von Kindern, die nicht schwimmen können, obliegt die Aufsicht über ihre Schützlinge. |